| 1. Allgemein
Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die nachstehend aufgeführten
Lieferbedingungen der Firma BRUSA Elektronik
AG. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von BRUSA
Elektronik AG schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich pro Stück, ab Lager Sennwald, ohne Porto
und Verpackung, exkl. Warenumsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. Allfällige
Vorauszahlungen erfolgen zinslos. Preisänderungen, insbesondere auf
Grund von Währungsschwankungen, sind vorbehalten.
3. Zahlung
Die Rechnungen der Firma BRUSA Elektronik AG
sind in der Schweiz 30 Tage rein netto und im Ausland per Vorauszahlung,
ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachverrechnet
und mit einer Bearbeitungsgebühr von 1 % des Verkaufspreises belastet.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der
Firma BRUSA Elektronik AG. Der Käufer
ist mit dem Eintrag eines Eigentumsvorbehaltes ausdrücklich
einverstanden.
4. Eingangsprüfung
Der Kunde hat die Lieferung sogleich nach Empfang auf allfällige
Falschlieferungen zu prüfen und entsprechende Beanstandungen
in längstens acht Tagen schriftlich mitzuteilen. Andernfalls
gilt die Lieferung als angenommen und für richtig befunden.
5. Qualitätsgarantie
Mechanische und elektrische Eigenschaften der Lieferung von BRUSA
Elektronik AG entsprechen dem der Offerte zugrundegelegten
Datenblatt (technische Änderungen vorbehalten). Bei Abweichungen
bestimmt BRUSA Elektronik AG, ob Anspruch
auf Gratisersatz, Behebung der Mängel oder Rückerstattung
des Preises gewährt werden.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Insbesondere sind Ein- und Ausbau an Ort sowie der Transport von
und zum Kunden nicht in der Garantieleistung eingeschlossen.
Die Anzeigefrist für Qualitätsmängel beträgt 60 Tage
nach Empfang der Ware. Auf alle von BRUSA Elektronik
AG gelieferten Geräte besteht eine Garantiezeit im Sinne eines
Ausbesserungsanspruches von 24 Monate nach Auslieferung, jedoch längstens
30 Monate nach Erklärung der Versandbereitschaft.
Die Garantie gilt nur, wenn der Einbau fachgerecht erfolgt ist,
und die Einbauvorschriften gemäss Gebrauchsanleitung eingehalten
wurden. Die Garantie erlischt, wenn Veränderungen im Gerät
vorgenommen werden oder bei Schäden durch unsachgemässe
Behandlung. Andere Gewährleistungsrechte sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
6. Schadenersatz
Der Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, welcher durch
die Verwendung von unseren Geräten entsteht, ist ausgeschlossen.
7. Änderungen
Preisänderungen auf Grund geänderter Marktverhältnisse
müssen jederzeit vorbehalten bleiben. Technische Änderun-gen,
die dem technischen Fortschritt dienen, sind jederzeit möglich.
8. Liefertermine
Bei höherer Gewalt, behördlichen Verfügungen, Betriebs-
und Verkehrsstörungen, Streiks, Ausbleiben wichtiger Materiallieferungen
und dergleichen, welche die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist unmöglich
machen, tritt eine angemessene Verlängerung ein. Überschreitet
BRUSA Elektronik AG die vereinbarte oder gemäss
vorstehender Bestimmung verlängerte Lieferfrist, so ist der Kunde
berechtigt, eine angemessene, mindestens 2 Monate betragende Nachfrist
anzusetzen und bei deren unbenütztem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen BRUSA Elektronik
AG und deren Kunden untersteht dem Schweizerischen Recht.
Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Sennwald. |